In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studienbeiträge vorgelegt. Das CHE nahm dazu heute im Rahmen einer Anhörung Stellung.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, den nordrhein-westfälischen Hochschulen ab dem Wintersemester 2011/12 die Möglichkeit zu nehmen, Studienbeiträge erheben zu können. Ein landesweites Verbot von Studiengebühren nach der Aufhebung des bundesweiten Verbots durch das Bundesverfassungsgericht 2005 ergibt aus Sicht des CHE allerdings keinen Sinn.
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